Nutzungsbedingungen
Nutzungs- und Entgeltordnung für die Bibliothek des Museums am Rothenbaum
1. Allgemeines
Die wissenschaftliche Bibliothek des Museums ist öffentlich zugänglich, die Ausleihe von Medien jedoch eingeschränkt.
Die Nutzer:innen sind verpflichtet, den Bestimmungen dieser Nutzungsordnung sowie den Anordnungen des Bibliothekspersonals Folge zu leisten. Sie haften für Schäden und Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Pflichten entstehen.
2. Ausleihe
Die Ausleihe von Medien erfolgt entgeltfrei an die Mitarbeiter:innen des Museums, an das Lehrpersonal des Fachbereichs Kulturwissenschaften der Universität und Studierende des Fachbereichs Kulturwissenschaften und Lateinamerika-Studien, sowie die Mitglieder:innen des Förderkreises „Freunde des Museums am Rothenbaum (MARKK) e.V.“.
Nutzer:innen, deren Wohnsitz in Hamburg amtlich gemeldet ist und deren Mindestalter 18 Jahre beträgt, können als Stadtleser:innen gegen Entgelt Medien aus der Bibliothek entleihen.
Die Zulassung ist zeitlich befristet, das Nutzungsentgelt ist im Voraus zu entrichten.
Jede entleihende Person benötigt eine Benutzerkarte. Zur Ausstellung dieser Karte ist dem Bibliothekspersonal der gültige Personalausweis (bzw. Pass und gültige Meldebestätigung) vorzulegen. Bei Inanspruchnahme einer Ermäßigung im Sinne der Entgeltordnung ist der Status mit geeigneten Dokumenten zu belegen.
Die Leihdauer für Bibliotheksmedien beträgt 14 Tage. Die Leihfrist kann (auch telefonisch) einmal verlängert werden, soweit kein anderer Bedarf angemeldet wurde.
Zur Benutzung außerhalb der Bibliothek dürfen Inhaber:innen einer Benutzerkarte maximal 5 Medien entleihen.
Von der Ausleihe ausgeschlossen sind alle vor 1950 erschienenen Medien, alle Zeitschriften, sowie Bibliotheksgut, das einen entsprechenden Vermerk trägt. Auch Medien aus der Handbibliothek, Bibliographien, Atlanten und alle Lexika sind nicht entleihbar.
3. Entgelte
Die Entgelte orientieren sich an der Hamburger Gebührenordnung für wissenschaftliche Bibliotheken:
- Leseausweis für Stadtleser*innen
o Monatsausweis: € 5,00
o Halbjahresausweis: € 13,00
o Jahresausweis: € 20,00
o Ermäßigungsberechtigte: € 5,00 (nur Jahresausweise)
o Zweitausfertigung eines Leseausweises: € 10,00 - Mahnentgelte
o Ab erstem Tag 1. Woche: € 1,00
o Ab erstem Tag 2. Woche: zusätzlich € 2,00
o Ab erstem Tag 3. Woche: zusätzlich € 5,00
o Ab erstem Tag 5. Woche: zusätzlich € 10,00 - Verlust eines Buches
o Wiederbeschaffungswert des zu ersetzenden Exemplars
o zzgl. Bearbeitungsentgelt je Ersatzexemplar: € 20,00. - Bibliothekarische Recherche / Bearbeitungsentgelt
o Je halbe Stunde € 26,00. - Anfertigen von Fotokopien / Reproduktionen
o DIN A4 Graustufen € 0,25
o DIN A4 farbig € 1,00
o DIN A3 Graustufen € 0,50
o DIN A3 farbig € 2,00
o Digitalisat pro Seite € 0,50
Bei Überschreiten der Leihfrist wird ein Mahnentgelt fällig, unabhängig davon, ob die Rückgabe schriftlich angemahnt wurde oder nicht. Wer die Leihfrist überzieht und die Bibliotheksmedien trotz Mahnung nicht zurückbringt, wird von der Benutzung der Bibliothek ausgeschlossen. Zusätzlich werden erforderlichenfalls juristische Schritte eingeleitet, um die Rückgabe der Medien zu erwirken. Bei Mahnentgelten über € 10,00 wird der Bibliotheksausweis gesperrt. Es können erst wieder Medien ausgeliehen, verlängert oder vorgemerkt werden, wenn die Entgelte bezahlt wurden.
4. Umgang mit den Medien
Benutzer:innen haben mit dem Bibliotheksgut pfleglich umzugehen. Wer ein Medium beschädigt, beschmutzt, mit Eintragungen versieht oder verliert, ist in Höhe der Wiederbeschaffungskosten ersatzpflichtig. Zusätzlich fallen Verwaltungsentgelte an. Bereits vorhandene Mängel an dem Bibliotheksgut müssen dem Bibliothekspersonal mitgeteilt, bzw. durch dieses festgestellt werden.
Es ist nicht gestattet, entliehene Medien an Dritte weiterzugeben. Bei Überziehung, Beschädigung, Verschmutzung oder Verlust durch Dritte ist die Person haftbar, die das Bibliotheksmedium ausgeliehen hat.
Versuchter oder vollendeter Diebstahl wird mit dem Ausschluss von der Benutzung der Bibliothek geahndet. Im Einzelfall behält sich die Stiftung vor, Strafanzeige zu stellen.
5. Reproduktionen
Vervielfältigungen können angefertigt werden, soweit der Erhaltungszustand der Vorlagen dies zulässt. Aus Zeitschriften, die nach 1950 erschienen sind, darf bis auf wenige Ausnahmen selbst kopiert werden. Aus Medien, die vor 1950 erschienen sind, können durch das Bibliothekspersonal im Rahmen der personellen Möglichkeiten kostenpflichtige Kopien hergestellt werden. Die Benutzer:innen haben die Urheberrechte zu beachten.
Bei Verstößen gegen die Nutzungsordnung folgt ein Ausschluss von der Benutzung der Bibliothek.
6. Schlussbestimmungen
Mit dieser Nutzungsordnung sind alle früheren Bestimmungen für die Bibliothek des Museums am Rothenbaum aufgehoben.
gültig ab 10.10.2017