Hausordnung
Stand: 10.01.2020
Herzlich willkommen im Museum am Rothenbaum!
Das MARKK fördert Wertschätzung für und Wissen über Kulturen und Künste der Welt. Durch Ausstellungen, Veranstaltungen und Forschung schafft es Räume für kulturelle Begegnung und kritische Reflexion. Gegründet in einer Epoche kolonialen Machtgefälles will das Museum heute durch Zusammenarbeit und in einer Atmosphäre des Respektes, der Offenheit und Empathie überlieferte Gewissheiten hinterfragen und zu Weltbürgerschaft anregen.
1. Die Eintrittspreise und sonstigen Entgelte sind durch die Entgeltordnung des Museums am Rothenbaum festgesetzt.
2. Eine der Kernaufgaben des MARKK besteht im Schutz des Sammlungsgutes. Daher wird darauf hingewiesen, dass die Besucher:innen des Museums sich so zu verhalten haben, dass Sammlungs- und Einrichtungsgegenstände nicht beschädigt, beschmutzt oder zerstört werden. Rauchen und der Verzehr von Speisen und Getränken ist in den Ausstellungsräumen nicht gestattet. Taschen (größer als A4), Regenschirme und andere sperrige Gegenstände sind vor dem Museumsbesuch an der Garderobe abzugeben. Die Mitnahme von Tieren (ausgenommen Assistenztiere) ist ausgeschlossen. Die Besucher:innen haften bei Verunreinigung, Beschädigung oder dem Verlust von Einrichtungs- oder Sammlungsgegenständen nach Maßgabe der allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
3. Aufsichtspflichtige Personen (z.B. Eltern, Lehrpersonal) haben die ihnen Anvertrauten zu beaufsichtigen, um Unfälle, Schäden, Zwischenfälle und Störungen zu vermeiden. Die Benutzung von Fahrrädern, Skateboards, Inline-Skates, Cityrollern oder ähnlichem ist nicht gestattet. Die Nutzung der Fahrstühle ist ausschließlich in Begleitung von Museumspersonal möglich.
4. Das Museum am Rothenbaum steht unter Denkmalschutz. Aufbauten jeder Art sowie die Inbetriebnahme von elektrischen Geräten, insbesondere mit hohem Strombedarf und/oder spürbarer Hitzeentwicklung (z.B. starke Scheinwerfer) sind nur nach vorheriger Absprache mit dem Museum möglich. Offene Feuer sind zu keinem Zeitpunkt gestattet. Das Bekleben von Wänden, Schildern, Vitrinen oder anderen Objekten ist untersagt. Treppen, Durchgänge und gekennzeichnete Fluchtwege sind stets freizuhalten.
5. Die Auslage von Werbe- und Informationsmaterialien ist nur nach vorheriger Genehmigung seitens des Museums möglich.
6. Das Fotografieren und Filmen ist nur zu privaten Zwecken gestattet. Die Nutzung von Blitzlicht oder Stativen ist untersagt. Bei Sonderausstellungen kann es zu speziellen Regelungen kommen.
7. Anordnungen des Museumspersonals, die zur Einhaltung der genannten Bedingungen dienen, ist Folge zu leisten. Bei einem Verstoß gegen diese Anordnungen und die festgelegten Verhaltensregelungen kann Besucher:innen der weitere Aufenthalt für den Einzelfall untersagt werden. Bei schwereren Verstößen kann die Untersagung durch die Museumsleitung auf Zeit oder Dauer ausgesprochen werden.
8. Das Personal ist berechtigt, bei Bedarf das Geschehen im gesamten Bereich des Museums am Rothenbaum mit weiteren technischen Hilfsmitteln (z.B. Foto-/Videogeräten) zu dokumentieren.
9. Es ist den Besucher:innen untersagt, in Wort, Schrift oder Gesten die Freiheit und Würde des Menschen (Art. 1 GG) verächtlich zu machen.
10. Diskriminierende Kleidung oder Kostümierung wird nicht geduldet.
11. Die Besucher:innen haben sich so zu verhalten, dass keine anderen Personen im Museum behindert oder belästigt werden. Insbesondere sind diskriminierende Äußerungen über Herkunft, Aussehen, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Alter oder religiöse Weltanschauung untersagt. Nicht zulässig sind ebenfalls Äußerungen in Wort, Schrift oder Gesten, die einem rechtsextremen Weltbild zuzuordnen sind, sofern diese geeignet sind, die Arbeit und den Betrieb des Museums im Sinne des Leitbilds zu stören oder das Ansehen des Museums zu schädigen. Gleiches gilt für die Verwendung von Kennzeichen oder Symbolen von Ungleichheitsorganisationen.
12. Besucher:innen, die rechtsextremen Organisationen angehören, der rechtsextremistischen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch menschenverachtende (z.B. rassistische, sexistische, antisemitische, homophobe oder national-autoritäre) Äußerungen in Erscheinung getreten sind, können des Hauses verwiesen werden, wenn ihre Anwesenheit den Betrieb des Museums im Sinne des Leitbilds stört oder eine Schädigung des Ansehens des Museums zu befürchten ist.
13. Bei Störungen des Museumsbetriebes oder von Veranstaltungen behalten sich das Museumspersonal sowie die jeweiligen Veranstalter:innen vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen.